In der heutigen Zeit wird Sicherheit ganz großgeschrieben. Darunter fällt auch das Entgegenwirken von beeinflussbaren Katastrophen, wie die Brandentwicklung. Genau genommen werden vorbeugende Maßnahmen in sogenannten DIN-Normen festgehalten. Besonders der Rauch- und Feuerschutz in Form von Brandschutztüren gilt nicht immer als freiwillige Anschaffung, sondern unterliegen zum Schutz der Gebäude bestimmten Vorschriften. Unter anderem gehört die angemessene Kennzeichnung (Schilder mit gewissen Angaben) dazu. Aber welche Regelung sieht vor, wann man die Brandschutztür abschließen oder offen lassen kann?
Die DIN-Richtlinien beschreiben genau, was zur Sicherung durch Brand- und Rauchschutztüren zu tun ist, damit dem Notfall vorgebeugt wird. Denn im Brandfall geht es bei der Flucht um Minuten. Aus dem Grund ist es nicht nur ratsam, sondern auch festgelegt, dass Feuerabschlüsse (Brandschutztüren) nur unter speziellen Voraussetzungen abgeschlossen werden dürfen und wenn sie nicht die Aufgabe von Fluchttüren haben.
Feuer- und Rauchschutztüren als Brandschutz
Viele Beiträge und Artikel befassen sich mit Themen rund um den Bereich Brand-Management. Beim Brandschutztür kaufen müssen die Anforderungen nach DIN 4102-5 (in Deutschland) erfüllt sein, bevor sie eingesetzt werden. Jede Tür wird mit unterschiedlichen Standhaltungszeiten (Feuerabwehrzeiten) hergestellt und verwendet. Für den Gebrauch in der Praxis gilt nach der DIN-Richtlinie:
- Das Öffnen (durch das Drücken) und schließen (nach Möglichkeit selbstständig) muss gewährleistet sein.
- Der Hitzeschutz muss so lange standhalten, dass eine Rettung bzw. Flucht möglich ist.
- Je nach Produkt dürfen die vorgegebenen Sicherheitshinweise nicht missachtet werden.
- Die Anbringung erfolgt immer an Öffnungen zu Fluchtwegen.
- Um dem Brandfall vorzubeugen, darf man nur unter bestimmten Voraussetzungen die Brandschutztür abschließen. Zum Beispiel, wenn Sie zum Beispiel über ein Panikschloss verfügt.
Was ist ein Panikschloss?
Einsatz für mehr Sicherheit
Das Panikschloss öffnet Türen, was im Brandfall ein dickes Plus ist. Denn der auch als “Antipanikschloss” bezeichnete Mechanismus hat die Aufgabe, selbst eine abgeschlossene Tür aufzumachen. Je nach Modell und Funktion haben Panikschlösser meistens eine geteilte Drückernuss. Die Konstruktion ermöglicht, dass die Entriegelung von Brandschutztüren auch ohne Schlüssel funktioniert.
Die Funktion Panikschloss
Das Zubehör für ein sicheres Brandschutztüren-System soll die Flucht bei Feuer- und Rauchbildung leichter und vor allen Dingen schneller ermöglichen. Den Hauptanteil im Notfall leistet die eingebaute “Zwingnuss”. Sie sorgt dafür, dass Falle und Riegel im Schloss der Tür zurückgezogen werden, damit der Rettungsweg frei zugänglich ist.
In unserem Shop für Brandschutz können Sie übrigens Ihr Panikschloss kaufen.
Die Security gegen Rauch und Flammen
Die DIN Normen unterteilen sich wie folgt:
Rauch- und Feuerschutz in Minuten |
Klassifizierung |
30 Minuten (T30 RS Türen) |
feuerhemmend (“RS”=“Rauchschutz” nach DIN 4102-5) |
60 Minuten (T60 Türen) |
hochfeuerhemmend (DIN 4102-5) |
90 Minuten (Brandschutztür T90) |
feuerbeständig (DIN 4102-5) |
Darüber hinaus Zeigen “F” Bezeichnungen die Feuerwiderstandsklasse an:
Feuerwiederstandsklassen in Minuten | Klassifizierung nach DIN 4102-2 |
30 Minuten (F30) |
feuerhemmend |
60 Minuten (F60) |
hochfeuerhemmend |
90 Minuten (F90) |
feuerbeständig |
120 Minuten (F120) |
|
180 Minuten (F180) |
Die Feststellanlage rechts, mittig oder links an der Brandschutztür?
Ob zum Arbeitsschutz in einer Fabrik, Akademie oder in Büroräumen - Fakt ist: Die Brandschutztür rettet Leben. Die Sicherheit kann mit weiteren Komponenten wie Ersatzteilen und Zubehör erhöht werden. Darunter auch die Feststellanlagen. Sie sind dafür zuständig, Feuerabschlusstüren bzw. Brandschutztüren offenzuhalten, bei Rauch- und Feuerbildung allerdings zuverlässig schließen. Die Anbringung ist vom Herstellungstyp abhängig. Die Anleitung liegt dem Artikel meistens bei oder ist als Download oder mehreren Downloads im Internet erhältlich.
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Kommentare (2)
In unserem Mehrfamilienhaus stellt sich die Frage, ob die Brandschutztüren im Keller (Eingang zu den Abstellflächen der Eigentümer und Eingang Waschküche) abgeschlossen sein müssen. Die Türen sind keine Fluchttüren , durch automatische Schließanlagen aber immer geschlossen.
Welche Rechtsvorschrift gelangt hier zur Anwendung?
Aus unserer Gemeinschafts-Tiefgarge, für vier Häuser mit je 7 ETWs, kommt man jeweils durch zwei nichtabschließbare Brandschutztüren (Schleuse) in jedes Kellergeschoss der Häuser ungehindert hinein. In unserem Haus befindet sich rechts und links eine weitere, allerdings abschließbare Brandschutztüre. Die rechte führt nur zu zwei Kellerräumen, hinter der linken dagegen befindet sich ein Durchgang zum Nachbarhaus, der an weiteren Kellerräumen vorbeiführt. Da in letzter Zeit zweimal in die Tiefgarage eingebrochen wurde die Frage:
Dürfen wir die zu den Kellerräumen führenden Brandschutztüren abschließen um zu verhindern, dass jeder, der sich Zugang zur Tiefgarage verschafft hat, auch Zugang zu den Kellerräumen hat?
Anmerkung: Die Schlösser sind von allen Bewohnern zu öffnen und zu schließen mit dem jeweiligen Wohnungsschlüssel.
Für eine verbindliche Auskunft wäre ich dankbar und wünsche ein erfolgreiches 2020.
Beste Grüße
Alfred Brée