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Montag, 14. Mai 2018

Brandschutztüren: Vorschriften für Planung, Einbau und Betrieb

Wer baut oder ein Gebäude betreibt, muss für einen geeigneten Brandschutz des Gebäudes sorgen: Dies hat der Gesetzgeber in baurechtlichen Vorschriften geregelt. Baurecht und Bauordnung sind dabei in Deutschland Ländersache - jedes Bundesland legt in einer eigenen Bauordnung und ggf. in Sonderbauvorschriften fest, wann ein Bauherr für einen fachgerechten “Feuerschutzabschluss” (FSA)* zu sorgen hat. Eine Möglichkeit, einen effektiven Feuerschutzabschluss herzustellen, besteht darin, Brandschutztüren zu verbauen. Die Vorschriften für Brandschutztüren legen dabei im Detail fest, was bei Planung, Einbau und Betrieb der Türen zu beachten ist.

Wir möchten Sie im Folgenden darüber informieren, wie sich die verschiedenen Brand-, Feuer- und Rauchschutztüren unterscheiden und welche Brandschutztüren-Vorschriften einzuhalten und welche Nachweise zu erbringen sind.

HINWEIS: Umgangssprachlich und teilweise auch auf Hinweisschildern werden verschiedene Türen als “Brandschutztüren” bezeichnet. Der Begriff ist nicht genormt und sagt an sich noch nichts über die Anforderungen aus, die die jeweilige Tür erfüllt. Daher ist in der Bauordnung genau geregelt, wann welche Art von Tür zum Einsatz kommt und welche Leistungsmerkmale eine solche Tür aufweisen muss.

Brandschutztür Vorschriften Hydrant
 

Grundprinzipien des Brandschutzes - Definition “Brandschutztür”

In Deutschland müssen Gebäude den Prinzipien des Brandschutzes entsprechen, damit in ihnen:

  • möglichst kein Brand entsteht
  • sich im Falles eines Brandes Feuer und Rauch nicht ausbreiten können
  • die Rettung von Menschen und Tieren möglich und Löscharbeiten wirksam auszuführen sind

Daher fordert der Gesetzgeber die sogenannten “Feuerschutzabschlüsse”. Diese sorgen dafür, dass sich durch die Türöffnungen in feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Trenn- und Brandwänden Feuer und Rauch nicht ausbreiten können - indem die dort verbauten Türen selbstschließend sind und Rauch und Feuer wirksam Einhalt gebieten. Türen, die diese Vorgaben gemäß der “Musterbauordnung” (MBO) erfüllen, werden als “Brandschutztüren” oder auch als “Feuerschutztüren” bezeichnet.

Wo kommen Brandschutztüren gemäß Vorschrift zum Einsatz?

Brandschutztüren finden sich in all jenen Bauabschnitten, die vor Feuer und Rauch oder Gasen besonders geschützt werden müssen, beispielsweise in:

  • langen Fluren
  • Treppenhäusern
  • feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Trennwänden
  • feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Brandwänden
  • Notausgängen
  • Fluchtwegen zur Abschottung

Gebäude mit Fluren, die mehr als 30 m lang sind, müssen außerdem Rauchschutztüren zur Unterteilung aufweisen.

Ein effektiver Feuerabschluss ist insbesondere in Gebäuden mit hoher Besucherfrequenz vonnöten, sowie in Gebäuden, in denen besonders junge, alte, kranke oder Menschen mit Behinderung leben.

HINWEIS: Sie möchten eine Brandschutztür kaufen und würden gerne aus ästhetischen Gründen Brandschutztüren aus Holz oder Brandschutztüren mit Glas verwenden? Auch diese Türarten benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung. Diese wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin erteilt. Das amtliche Kennzeichnungsschild vom Hersteller weist auf diese hin und die unaufgeforderte Vorlage des Bescheides über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gewährleistet Ihnen baurechtliche Sicherheit!

Wann ist der Einsatz einer Brandschutztür Vorschrift für Privatpersonen?

Als privater Bauherr, beispielsweise wenn Sie ein Eigenheim errichten, müssen Sie zwischen Wohnbereich und Garage eine Brandschutztür nach Vorschrift einbauen. Auch “Hobbyräume” sind durch eine solche sichere Tür zu schützen. Selbstständige oder Freiberufler, die ihr Büro oder ihren Arbeitsbereich im eigenen Haus haben, müssen ebenfalls Brandschutztüren verbauen.


 

Bauordnungsrechtliche Unterschiede: Verschiedene Brandschutztüren und Einbauvorschriften im Überblick

Wie schon oben erwähnt, ist die Bezeichnung “Brandschutztür” noch kein Hinweis auf die Funktion und die jeweilige Einbauvorschrift einer bestimmten Tür. Damit  das Verhalten im Brandfall und die Anforderungen, die die einzelne Tür erfüllen muss, deutlich wird, unterscheidet man Türen bauordnungsrechtlich. Lesen Sie im Folgenden, welche Typen von Tür für einen effektiven Feuerschutzabschluss und/oder Rauchschutzabschluss** in Frage kommen können:


 

Brandschutztür/Feuerschutztür: Hersteller in der Pflicht

Brandschutztüren, die auch manchmal als Feuerschutztüren bezeichnet werden, schließen sich selbsttätig und weisen einen bestimmten Grad der Feuerwiderstandsfähigkeit auf. Sie verhindern den Durchtritt von Flammen, Rauch und heißen Brandgasen für eine gewisse Zeitspanne. Die Zeitspanne ist in der Bezeichnung der Tür angegeben: Es gibt T90-, T60- und T30-Türen, die 90, 60 oder 30 Minuten dem Feuer widerstehen. Die Türen sind also eingeteilt in “Feuerwiderstandsklassen”, welche selbstverständlich nur für den perfekt geschlossenen Zustand gelten.

Eine Brandschutztür ist eine Einheit aus der Tür - also dem Türblatt - und der Zarge, die nach Vorschrift montiert werden muss. Zusammen mit den Türteilen muss vom Hersteller eine Einbauanleitung geliefert werden. Zudem erhalten Sie beim Erwerb der Tür den entsprechenden Zulassungsbescheid. Darin finden Sie:

  • DIN-Normen für passende Beschläge
  • eventuell die Nennung alternativ einsetzbarer Beschläge
  • unter Umständen die Nennung bestimmter Hersteller, deren Produkte dann zwingend eingesetzt werden müssen

Die Brandschutztür muss außerdem mit einem Zulassungsschild versehen sein. Darauf muss angegeben sein:

  • der Hersteller inklusive Herstellerzeichen
  • die Feuerwiderstandsklasse - der T-Wert
  • dass die Tür überwacht wird - die Ü-Angabe
  • das Jahr der Herstellung

Brandschutztüren Vorschriften Treppenhaus

Rauchschutztüren: Sichere Treppen und Flure

Wenn ein Feuer ausbricht, sind oftmals die Schäden, die durch Rauch verursacht werden um ein Vielfaches größer als die Schäden, die durch die Flammen hervorgerufen werden. Rauch gefährdet auf Grund seiner starken Ausbreitungsfähigkeit Menschenleben stärker als das Feuer selbst. Hinter einer genormten Rauchschutztür können etwa zehn Minuten lang Personen ohne Atemschutz gerettet werden. In der Musterbauordnung (MBO) nach § 35 Absatz 3 ist geregelt, wo Rauchschutztüren zu verbauen sind. Die typischen Einsatzorte sind:

  • der Raum zwischen Treppenraum und Ausgang, wenn ein Treppenraum nicht unmittelbar ins Freie führt
  • Treppenräume, die hinführen zu:
    • Kellerräumen
    • nicht ausgebauten Dachräumen
    • Werkstätten
    • Läden
    • Lagerräumen
    • Räumen, die größer als 200 m² groß, aber kein Wohnraum sind

Nach § 36 Absatz 3 MBO werden außerdem Flure durch Rauchschutztüren in Rauchabschnitte unterteilt.

Rauchschutztüren sind genau wie Brandschutztüren selbstschließend und werden nach Vorschrift eingebaut. Sie weisen neben der umlaufenden, dreiseitigen Dichtung eine Dichtung am Boden auf, die in der Regel absenkbar ist. Rauchschutztüren unterliegen einer genormten Prüfung nach Norm DIN 18095-2. Als bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis genügt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - anstelle einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

HINWEIS: Brandschutztüren sind nicht zwingendermaßen auch Rauchschutztüren. In besonderen Fällen kann sowohl Feuer- als auch Rauchschutzabschluss** gefordert sein: Dann kommen Brandschutztüren zum Einsatz, die sowohl Feuerwiderstand als auch Rauchschutzfunktion aufweisen und dafür zugelassen sind.


 

Wartung für Brandschutztüren: Vorschriften beachten

Einen Teil der Vorschriften für die Wartung der Brandschutztüren haben die Hersteller zu erfüllen: Sie liefern eine Wartungsanleitung mit der Tür mit. In ihr wird aufgeführt, welche Wartungsarbeiten ausgeführt werden müssen. In der Anleitung muss außerdem stehen, wie die Schlösser und andere Türschließmittel gereinigt und gepflegt werden müssen und wie Dichtungen ausgetauscht werden.

Der Betreiber eines Gebäudes muss wiederum sicherstellen, dass die Wartung der Brandschutztüren regelmäßig durchgeführt wird. Dies ist Teil der ordnungsgemäßen Instandhaltung, die baurechtlich gefordert wird.

Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihren bereits eingebauten Türen? Wir informieren Sie gerne offen und persönlich über Funktionen, Montage, Zustand und Kennzeichnung für selbstschließende Türen!



 

*Feuerschutzabschluss (FSA) = Im Falle eines Brandes soll verhindert werden, dass sich Rauch, Gase und Flammen weiter ausbreiten. Dazu wird ein Gebäude in verschiedene “Brandabschnitte” eingeteilt. Tritt ein Feuer in einem Brandabschnitt auf, soll es möglichst dort eingegrenzt werden und nicht auf benachbarte Brandabschnitte überspringen. Daher werden die einzelnen Abschnitte feuerfest “abgeschlossen” - also ein “Feuerschutzabschluss” hergestellt.

** Rauchschutzabschluss (RSA) = Analog zum FSA wird ein Gebäude in Rauchabschnitte eingeteilt. Die sind oftmals viel kleiner als die Brandabschnitte. Sie dienen vor allem der Rettung von Menschenleben.

Kommentare (8)

G
Gast | vor 2 Jahren

Wir wohnen in Cuxhaven.Soeben ein Haus besichtigt.Der Heizungsraum, vollgestopft mit Kleidung!Eine Gasheizung,Holztüre zum Abschluss.Was schreibt der Brandschutz vor?
Mit freundlichen Grüßen Janette Schaefer

G
Gast | vor 2 Jahren

ich Wohne in einen Neubau und in einen Durchgang es wurden Brandschutztüren eingebaut die nur eine Breite von 76,5 cm haben ist es laut Gesetz zulässig da Möbeltransporter diese Breite ablehnen

G
Gast | vor 2 Jahren

In einem MFH in NRW, Bj 1954, wurde im Jahr 2012 im zentralen Kellerraum ein Blockheizkraftwerk eingebaut.

Der Hausverwalter hat bis heute keine Brandschutztür zwischen Kellerraum und Kellerflur einbauen lassen mit dem Hinweis auf "Bestandsschutz".

Ist in diesem Falle der Brandschutz nicht höher zu gewichten als der Bestandschutz bzw. ist hier auch - und gerade - bei nachträglichem Einbau eine Brandschutztür "ohne wenn und aber" vorgeschrieben ?

Danke und Gruss


Volker.Ollesch@gmail.com
Tel. 0176-70 47 37 10

G
Gast | vor 2 Jahren

Wir wohnen seit 20 Jahren in einem Haus, das eine verglaste, stabile, verschließbare, Zwischentür hat. Die Zwischentür trennt das Treppenhaus von unserem Flur mit 4 Wohnungen. Der neue Eigentümer hat das von uns Mietern gekaufte Schloß ausbauen lassen. Der Grund ist angeblich die Feuerwehr. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite steht ein baugleiches Haus mit verschlossenen Türen. Können wir den Einbau zu unserer Sicherheit ( Einbruch und Belästigung ) verlangen?

G
Gast | vor einem Jahr

Wohne in einem Mehrfamilienhaus 7 Parteien unten im Keller ist ein Waschraum woh eine t30 Tür eingebaut ist der Vermieter hat die Tür mit einer Kette und Schloss verriegelt so das die Tür nicht geschlossen werden kann es sind 7 Waschmaschinen in 2 Trockner drin was tun

G
Gast | vor 9 Monaten

Wir leben in einem Wohn und Geschäftshaus . Im Erdgeschoss ist neuerdings ein Friseurladen und eine Tür des Salons führt ins Treppenhaus .Wir haben 2 Etagen mit Wohnungen und müssen im Fall eines Brandts durch das Treppenhaus ins freie. Ist eine Brandt oder Rauchtür vom Friseurladen Vorschrift. Dort ist eine Metalltür ohne Kennzeichnung  und nie gewartet worden.

G
Gast | vor 8 Monaten

Wir wohnen in einem Mehrfamilien Haus Neubau,von der Tiefgarage zum Keller ist eine Brandschutztür und ist als Fluchtweg ausgezeichnet. Der Verwalter verlangt das die Türe immer abgeschlossen ist. Ist das so rechtens.

G
Gast | vor 7 Monaten

Ich wohne in Magdeburg in einem Mehrfamilienhaus was unter Denkmalschutz steht. Wir haben nicht mal eine Brandschutztür sondern eine normale Zimmertür. Ich weiß das es nicht zulässig ist, aber an wem kann man sich in solch einem Fall wenden?